Geldlohn oder Sachbezug – Verschärfungen im Jahressteuergesetz 2019

Geschrieben von: Dr. Hartmut Neckel am: 16.03.2020

  • Themen: Sachprämien / Sachbezüge, 44-Euro-Freigrenze, Jahressteuergesetz

Sachprämien können eine attraktive Alternative zu Geldprämien sein – vor allem, wenn es sich um geringe Werte handelt, bei denen die Freigrenze in Höhe von 44-Euro genutzt werden kann. Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wurden nun die gesetzlichen Vorschriften enger gefasst, wie Peter Koblank in der neuesten Ausgabe der EUREKA impulse 3/2020 erläutert.

 

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