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Geschrieben von: Dr. Hartmut Neckel am: 16.03.2020
Themen: Sachprämien / Sachbezüge, 44-Euro-Freigrenze, Jahressteuergesetz
Sachprämien können eine attraktive Alternative zu Geldprämien sein – vor allem, wenn es sich um geringe Werte handelt, bei denen die Freigrenze in Höhe von 44-Euro genutzt werden kann. Mit Wirkung ab dem 01.01.2020 wurden nun die gesetzlichen Vorschriften enger gefasst, wie Peter Koblank in der neuesten Ausgabe der EUREKA impulse 3/2020 erläutert.
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Zum Autor: Dr. Hartmut Neckel ist einer der profiliertesten Vordenker und erfahrensten Praktiker im Themenbereich Ideenmanagement, Innovation und kontinuierliche Verbesserungsprozesse. >> Mehr
Kontakt: kontakt@hartmut-neckel.de